Nicht nur die Grunderwerbssteuer kommt beim Kauf einer Immobilie zum eigentlichen Kaufpreis hinzu – auch Notar- und Maklerkosten können einen erheblichen finanziellen Mehraufwand bedeuten. Das sind die so genannten Kaufnebenkosten – gerne auch als Erwerbsnebenkosten bezeichnet -, sie geben Auskunft darüber, wie viel man beim Kauf eines Objektes am Ende insgesamt ausgibt.


Wann fällt eine Maklercourtage an?

Wird die Immobilie nicht direkt vom Bauträger erworben, kommen in den meisten Fällen Maklergebühren zum Kauf hinzu. Da Makler immer noch die beste Quelle für Bestandsimmobilien darstellen, kommen deshalb schnell Maklercourtagen zwischen 3 und 7% des Kaufpreises hinzu. Diese variieren von Bundesland zu Bundesland, in Berlin sind diese momentan durchschnittlich am höchsten. Die Maklergebühren werden mit Abschluss eines Kaufvertrages fällig.


Notarkosten - eine teure Unterschrift

Um einen Kaufvertrag überhaupt abschließen zu können, muss eine Unterschrift vom Notar geleistet werden. Der Notar prüft alle Daten, die Personalien und Kaufbedingungen und sorgt dafür, dass die neuen Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Die Kosten für seine Arbeit belaufen sich auf 1% des Immobilienpreises.


Gerichtskosten und Vertragsabschluss

Nach dem sogenannten Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) werden die Gesamtkosten berechnet, die zusätzlich zu den Notarkosten die anfallenden Gerichtskosten beinhalten. Hier werden alle Kosten als einzelne Posten aufgelistet. Für die Gerichtskosten beziehungsweise Grundbuchamtskosten fallen zuzüglich rund 0,5% des Kaufpreises an. 




Weitere Infos:

https://www.immonet.de/service/immobilienfinanzierung-kaufnebenkosten.html
https://www.terrafinanz.de/ratgeber/kaufnebenkosten/


 

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