Nicht nur die Grunderwerbssteuer
kommt beim Kauf einer Immobilie zum eigentlichen Kaufpreis hinzu – auch Notar-
und Maklerkosten können einen erheblichen finanziellen Mehraufwand bedeuten. Das
sind die so genannten Kaufnebenkosten – gerne auch als Erwerbsnebenkosten
bezeichnet -, sie geben Auskunft darüber, wie viel man beim Kauf eines Objektes
am Ende insgesamt ausgibt.
Wann fällt eine Maklercourtage an?
Wird die Immobilie nicht direkt
vom Bauträger erworben, kommen in den meisten Fällen Maklergebühren zum Kauf
hinzu. Da Makler immer noch die beste Quelle für Bestandsimmobilien darstellen,
kommen deshalb schnell Maklercourtagen zwischen 3 und 7% des Kaufpreises hinzu.
Diese variieren von Bundesland zu Bundesland, in Berlin sind diese momentan
durchschnittlich am höchsten. Die Maklergebühren werden mit Abschluss eines
Kaufvertrages fällig.
Notarkosten - eine teure Unterschrift
Um einen Kaufvertrag überhaupt
abschließen zu können, muss eine Unterschrift vom Notar geleistet werden. Der
Notar prüft alle Daten, die Personalien und Kaufbedingungen und sorgt dafür,
dass die neuen Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Die Kosten für
seine Arbeit belaufen sich auf 1% des Immobilienpreises.
Gerichtskosten und
Vertragsabschluss
Nach dem sogenannten Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) werden die Gesamtkosten berechnet, die zusätzlich zu den Notarkosten die anfallenden Gerichtskosten beinhalten. Hier werden alle Kosten als einzelne Posten aufgelistet. Für die Gerichtskosten beziehungsweise Grundbuchamtskosten fallen zuzüglich rund 0,5% des Kaufpreises an.
https://www.immonet.de/service/immobilienfinanzierung-kaufnebenkosten.html
https://www.terrafinanz.de/ratgeber/kaufnebenkosten/
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