Eine Zinsbindung stellt einen festen Zinssatz über einen
gewissen Zeitraum dar, der bei der Aufnahme eines Kredits vereinbart wird. Bei
Immobilienkrediten wird meist ein Zeitraum von zehn bis zwanzig Jahren festgelegt.
Die lange Dauer einer Zinsbindung kann gewisse finanzielle
Vorteile schaffen, denn der Kreditnehmer kann sich so einerseits vor steigenden
Zinsen schützen und andererseits sicher planen. Denn nach Ablauf der
vertraglich vereinbarten Zinsbindung muss ein neuer Zinssatz im Rahmen einer
Anschlussfinanzierung verhandelt werden.
Kündigung nach zehn Jahren möglich
Auch wenn die Zinsen für 15 oder 20 Jahre festgeschrieben
sind, können Sie spätestens nach zehn Jahren den Kreditvertrag ohne zusätzliche
Kosten kündigen, das ist gesetzlich so vorgeschrieben (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Dies kann sich durchaus lohnen, wenn beispielweise die Zinsen gesunken sind und
sie zu besseren Konditionen umschulden können. Alternativ kann es in diesem
Moment zu einer Tilgung der restlichen Kreditschulden kommen, was sich
finanziell lohnen kann.
Bedingungen der vorzeitigen Kündigung
Ein Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft, wenn die
Zinsbindung bereits vorher aufgelöst werden soll. Dazu hat der
Bundesgerichtshof entschieden, dass aus besonderen Gründen solch ein Vertrag
aufgelöst werden kann (beispielsweise Scheidung, Krankheit, Arbeitslosigkeit,
Verkauf der Immobilie). Je nach dem kann es hier jedoch zu gewissen Forderungen
seitens der Kreditinstitute kommen, den so genannten
Vorfälligkeitsentschädigung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
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