Eine Zinsbindung stellt einen festen Zinssatz über einen gewissen Zeitraum dar, der bei der Aufnahme eines Kredits vereinbart wird. Bei Immobilienkrediten wird meist ein Zeitraum von zehn bis zwanzig Jahren festgelegt.

Die lange Dauer einer Zinsbindung kann gewisse finanzielle Vorteile schaffen, denn der Kreditnehmer kann sich so einerseits vor steigenden Zinsen schützen und andererseits sicher planen. Denn nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Zinsbindung muss ein neuer Zinssatz im Rahmen einer Anschlussfinanzierung verhandelt werden.

 

Kündigung nach zehn Jahren möglich

Auch wenn die Zinsen für 15 oder 20 Jahre festgeschrieben sind, können Sie spätestens nach zehn Jahren den Kreditvertrag ohne zusätzliche Kosten kündigen, das ist gesetzlich so vorgeschrieben (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Dies kann sich durchaus lohnen, wenn beispielweise die Zinsen gesunken sind und sie zu besseren Konditionen umschulden können. Alternativ kann es in diesem Moment zu einer Tilgung der restlichen Kreditschulden kommen, was sich finanziell lohnen kann.

 

Bedingungen der vorzeitigen Kündigung

Ein Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft, wenn die Zinsbindung bereits vorher aufgelöst werden soll. Dazu hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass aus besonderen Gründen solch ein Vertrag aufgelöst werden kann (beispielsweise Scheidung, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Verkauf der Immobilie). Je nach dem kann es hier jedoch zu gewissen Forderungen seitens der Kreditinstitute kommen, den so genannten Vorfälligkeitsentschädigung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB).

 

Weitere Informationen: 

  • Baufinanzierungen können vom Bauherren nach zehn Jahren zurückgezahlt werden – ganz unabhängig von der Laufzeit und Zinsbindung.
  • Kommt es jedoch früher zu einer Kündigung des Kreditvertrages, muss eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden.
  • Je länger die Zinsbindung bei Immobiliendarlehen ist, desto unwahrscheinlicher sind steigende Zinsen

 

 

Mehr Infos:

http://www.finanztip.de/baufinanzierung/zinsbindung/

 

ACHTUNG. BITTE BEACHTEN, KEIN RECHTSRAT UND KEINE STEUERLICHE BERATUNG

Alle Texte wurden nach bestem Wissen erstellt und recherchiert. Sie stammen aus öffentlichen Quellen, dienen allein der Information, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keinen Rechtsrat und keine steuerliche Beratung da. Wir bemühen uns, die Informationen aktuell zu halten, sichern das jedoch nicht zu. Bei Fragen zu rechtlichen oder steuerlichen Themen wenden Sie sich bitte stets an einen spezialisierten Rechtsanwalt, bzw. Steuerberater. Wir erteilen keine Auskünfte im Einzelfall.

© 2021 Immo42 - der Vermieter-Assistent
Impressum · Datenschutz · AGB · Lexikon · Fragen & Antworten