Bei einem Asset Deal handelt es sich um einen umfassenden Unternehmenskauf, bei dem alle wirtschaftlichen Teile des Unternehmens, also beispielsweise Immobilien, Patente, Maschinen wie auch Schulden von einem Käufer übernommen werden können. Trotzdem muss jedes Wirtschaftsgut und jede Verbindlichkeit einzeln auf den Käufer übertragen werden. Deshalb müssen nicht alle Wirtschaftsgüter (engl. Assets) bedacht werden. Gehen auch Arbeitsverhältnisse beim Deal auf den Erwerber über, handelt es sich um einen Betriebsübergang. In diesem Zusammenhang können auch lediglich einzelne Geschäftsbereiche aus einem Unternehmen übernommen werden.
Share und Asset Deal
Beim Asset-Deal kauft der Erwerber nicht nur Anteile am Unternehmen wie beim Share Deal, sondern er übernimmt sozusagen den Inhalt des Unternehmens also deren Wirtschaftsgüter. Steuerliche Vorteile entstehen beim Asset-Deals, weil die Kosten der Übernahme zu einem großen Teil abgesetzt werden können. Außerdem bietet die Auswahl der Kaufgegenstände die Möglichkeit, wenig Risiken einzugehen. Trotzdem ist die Abwicklung zunächst recht komplex, vor allem immateriellen Vermögenswerte eines Unternehmens sind schwierig einzuschätzen.
Überschreibung und Ablauf
Die Übertragung der Wirtschaftsgüter geschieht an einem vertraglich vereinbarten Stichtag. Vertraglich müssen sich beide Parteien einigen (auch Arbeitnehmer gelten in diesem Falle als Vertragspartner), werden Grundstücke übergeben, muss mittels notarieller Unterschrift eine Eintragung ins Grundbuch erfolgen. Wird innerhalb eines Asset Deals ein vollständiges Unternehmen transferiert, kann es zu einer Fusionskontrolle innerhalb des Kontrollerwerb im Sinne des Kartellrechts kommen, bei dem eine Genehmigungspflicht besteht.
Mehr Infos:
http://www.onpulson.de/lexikon/asset-deal/
http://www.exact-beratung.de/aktuelles/aktuellemeldung/details/artikel/share-deal-und-asset-deal-alternative-wege-eines-unternehmenskaufs.html
http://www.steuerlex24.de/demoseite/information_rechnungswesen-lexikon/index/xid/460582
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