Bei einem Share Deal handelt es sich um den Kauf von Immobiliengesellschaften. Dies bedeutet, dass man eine Immobilie nicht direkt erwirbt (Asset Deal), sondern sich nur am Kauf beteiligt und so ein Teil einer immobilienhaltenden Gesellschaft wird. 


Steuerliche Vorteile von Share Deals 

Share Deals eröffnen verschiedene steuerliche Vorteile: Werden weniger als 95% einer Immobiliengesellschaft erworben, fällt beispielsweise keine Grunderwerbssteuer an. Dies kann recht hoch ins Gewicht fallen, macht die Grunderwerbssteuer immerhin einen erheblichen Teil des Gesamtsteuereinkommens aus. Zudem hat diese sich seit dem Jahr 2007 in einigen Bundesländern fasst verdoppelt (von 3,5 auf 6,5 %). 


Was bringt ein Share Deal darüber hinaus? 

Werden ausgehandelte Finanzierungen während einer solchen Transaktion übernommen, kann sich auch daraus ein Vorteil ergeben, weil beispielsweise gute Konditionen ausgehandelt wurden oder Vorfälligkeitsentschädigungen eingespart werden können. Zudem müssen Hedges im Zweifel nicht vorzeitig aufgelöst werden. 


Siehe auch http://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2016/06/02/grunderwerbsteuer-und-share-deal-warum-nicht-sein-darf-was-nicht-sein-kann/.

 

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