Die Nettokaltmiete beschreibt die Mietkosten für eine Immobilie, ohne Betriebs- und Nebenkosten einzubeziehen. Diese Nebenkosten werden abhängig vom Bedarf oder den vereinbarten Pauschalen und Vorauszahlung dann zur Nettokaltmiete addiert (Heizungskosten, Betriebskosten und Warmwasserkosten). 

Die Nettokaltmiete schließt je nach Mietvertrag auch die kalten Betriebskosten mit ein, dazu gehören beispielsweise die Müllentsorgung, Versicherungen, Steuern, Schornsteinfeger oder Kosten für Aufzüge und sonstige Ausstattungen. Somit ist die Nettokaltmiete eine vertragliche Vereinbarung, die individuell betrachtet werden muss. 


Grundlage für den Mietspiegel

Auch der Mietspiegel bezieht sich in der Regel auf die Nettokaltmieten, weshalb diese eine wichtige Vergleichsgröße ist und einen wichtigen Maßstab bildet. 


Unterschied Bruttokaltmiete

Um die Bruttokaltmiete zu erhalten, werden die Beträge für kalte und warme Betriebskosten davon abgezogen. Dies ist nur dann notwendig, wenn die Nettokaltmiete nicht direkt aus dem Mietvertrag hervorgeht und stattdessen eine Bruttokaltmiete vereinbart wird. Die Bruttokaltmiete gibt aber nicht die Gesamtkosten für den Mieter an, da sie die individuellen Kosten für Heizung und Warmwasser nicht mitberücksichtigt. 



Weitere Infos: 

https://www.derimmobilienblog.de/nettokaltmiete/


 

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